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Staatsanwaltschaft Hagen – Beschlagnahmebeschluss – Betrug – Jens Peter Mau

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600 Js 561/16 V

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Jens Peter Mau wegen gewerbsmäßigen Betruges konnte aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Stuttgart vom 8.7.2013 (AZ 28 Gs 7028/13) das entsprechende Konto bei der Postbank Dortmund-Lüdenscheid gepfändet werden.

Das Verfahren wurde mittlerweile übernommen von der Staatsanwaltschaft Hagen 600 Js 561/16 V.

Der Beschuldigte steht in Verdacht, über ungerechtfertigte Mahnschreiben einer Firma Inkasso MNGT AG Hamburg Gelder betrogen zu haben.

Weiter steht er in Verdacht, sich zusammen mit einer weiteren Person durch die geschilderte Vorgensweise eine fortlaufende und nicht unerhebliche Einnahmequelle verschafft zu haben.

Geschädigte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Hagen, 600 Jsb 561/16 V Lenzmannstr. 16-22, 58095 Hagen in Verbindung setzen.

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von factum
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