Unter dem AZ: 155 Js 7550/16 wird gegen die Beschuldigten Arleta Barbara Özdabak, geboren am 11.09.1969 und Ali Özdabak, geboren am 13.08.1970 bei der Staatsanwaltschaft Hof ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche geführt.
Den Ermittlungen liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Gegen Ende des Jahres 2014 entschloss sich der anderweitig Verfolgte Anton Smirnov, von Russland aus operierend, sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten eine Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu verschaffen und so seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Zu diesem Zwecke bot er verschiedene Waren und Dienstleistungen gegen Vorkasse über das Internet und verschiedene Printmedien an, wobei in keinem Fall – wie von vornherein beabsichtigt – eine entsprechende Leistung erfolgte. Die jeweils als Gegenleistung für die vermeintlichen erworbenen Waren und Dienstleistungen geflossenen Gelder gingen zumeist auf die Konten von verschiedenen, durch den anderweitig verfolgten Anton Smirnov zuvor angeworbene Finanzagenten ein, welche die Geldbeträge sodann zeitnah abhoben und über verschiendene Finanzdienstleister wie MoneyGram und Western Union oder per Advanced Cash Ltd. an den anderweitig Verfolgten Anton Smirnov weitertransferierten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Betrugstaten:
1. Kreditangebote auf Schweizer Internetseiten und Verschaffung von Ausweiskopien
Der anderweitig Verfolgte Anton Smirnov stellte über zahlreiche Internetseiten von vermeintlichen Schweizer Kreditinstituten Kreditsuchenden die unkomplizierte Vermittlung eines Kredites trotz Schufa-Eintrages in Höhe von fünfstelligen Beträgen in Aussicht. Zur Erlangung der Kreditsumme mussten die Interessenten dabei vorab diverse Zahlungen in Form von Gebühren, Provisionen, Notargebühren etc. leisten. Die Interessenten glaubten, sie stehen über Emailverkehr mit den verschiedensten Institutionen und Behörden in Kontakt. Die angezeigten Email-Absender wurden zuvor jedoch mittels Spoofing entsprechend angepasst.
2. Anbieten von hochpreisigen Markenartikeln unter Verwendung falscher Ausweispapiere
Der anderweitig Verfolgte Anton Smirnov bot bei den Internetplattformen Ebay Kleinanzeigen und Kleiderkreisel.de gegen Vorkasse hochpreisige Damenhandtaschen der Marken Chanel, Louis Vuitton sowie Hermes-Gürtel zum Kauf an. Zu einer Lieferung der angebotenen Waren kam es auch hier in keinem Fall.
3. Betrugsmasche „MPU / Fahrerlaubnis“
Der anderweitig Verfolgte Anton Smirnov inserierte in verschiedenen Printmedien Anzeigen mit dem Text „MPU garantiert“. Nach der Kontaktaufnahme wurde den Interessenten in betrügerischer Absicht die Hilfe bei der Erlangung eines positiven MPU-Gutachtens in Aussicht gestellt. Nach Zahlung von bis zu 5.247,56 Euro würden diese ein positives MPU-Gutachten und die Wiedererteilung ihrer Fahrerlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Die Interessenten erhielten E-Mails mit dem vermeintlichen Absender der jeweils örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Durch Email-Spoofing wurde der Absender dabei entsprechend auf die jeweilige Emailadresse der tatsächlichen Fahrerlaubnisbehörde angeglichen. Auch hier kam es in keinem einzigen Fall zu der versprochenen Gegenleistung.
4. Betrugsmasche „Polnische Botschaft“
Der anderweitig Verfolgte Anton Smirnov inserierte zudem in verschiedenen Printmedien Anzeigen, die gegen entsprechende Zahlung einem einen Aufenthaltstitel für den Schengenraum in Aussicht stellen. Bei den Geschädigten handelt es sich dabei zumeist um Personen, die noch in Ländern der ehemaligen Sowjetunion leben. Die jeweiligen Überweisungen in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro wurden von Verwandten und Bekannten, die in Deutschland leben, getätigt. Auch diese Gelder wurden auf die Konten verschiedener Finanzagenten überwiesen, die sodann abgehoben und an den anderweitig Verfolgten Anton Smirnov weitertransferiert wurden.
Derzeit haben mindestens 392 Geschädigte aufgrund der oben dargestellten Betrugstaten eine Gesamtsumme von mindestens 879.787,02 Euro ohne jegliche Gegenleistung auf die Konten verschiedener Finanzagenten überwiesen, welche diese Beträge sodann abhoben und nach Abzug einer Provision von jeweils mindestens 30 Prozent an den anderweitig verfolgten Anton Smirnov über verschiedene Zahlungsdienstleister weitertransferierten.
Es wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei den oben genannten Einziehungsbetroffenen sichergestellt.
Strafbares Verhalten der Angeschuldigten
Die Angeschuldigten haben sich an dem obigen Modell beteiligt, indem sie sich gegenüber dem anderweitig verfolgten Anton Smirnov gegen Abzug einer Provision zur Empfangnahme und Weiterleitung der durch die oben bezeichneten Betrugstaten erlangten Geldbeträge an diesen verpflichteten.
Hierzu stellten die Angeschuldigten dem anderweitig verfolgten Anton Smirnov ihre Konten zur Verfügung.
In der Folge gingen im Zeitraum zwischen dem 01.04.2016 und dem 25.05.2016 auf den Konten der Angeschuldigten die nachfolgenden Gelder ein, wobei die jeweiligen Überweisungen der Geschädigten durch die vorbenannten Betrugstaten des anderweitig verfolgten Anton Smirnov veranlasst wurden:
Fallnr. | Datum | Geschädigter | Verwendungszweck | Betrag in Euro | Konto |
1 | 01.04. 2016 | Porodko, Oleg | Polnische Botschaft | 2.370,73 | Commerzbank |
2 | 01.04. 2016 | Porodko, Oleg | Polnische Botschaft | 2.370,73 | Commerzbank |
3 | 01.04. 2016 | Porodko, Oleg | Polnische Botschaft | 2.370,73 | Commerzbank |
4 | 01.04. 2016 | Porodko, Oleg | Polnische Botschaft | 2.370,73 | Commerzbank |
5 | 06.04. 2016 | Kakapych, Ariia | Polnische Botschaft | 2.350,00 | Commerzbank |
6 | 06.04. 2016 | Kakapych, Ariia | Polnische Botschaft | 2.350,00 | Commerzbank |
7 | 06.04. 2016 | Pecherskaya, Khana | Polnische Botschaft | 2.370,73 | Commerzbank |
8 | 14.04. 2016 | Gombo, Galina | Finanzagent | 2.348,43 | Commerzbank |
9 | 15.04. 2016 | Rasa, Jakomiene | MPU | 995,12 | Postbank |
10 | 19.04. 2016 | Miller, Alexander | MPU | 995,12 | Postbank |
11 | 21.04. 2016 | Miller, Andrej | MPU | 553,87 | Postbank |
12 | 22.04. 2016 | Szymiczek, Marian | MPU | 997,12 | Postbank |
13 | 25.04. 2016 | Götz, Leonid | MPU | 998,72 | Postbank |
14 | 20.05. 2016 | Schwarz, Stanislaw | MPU | 901,12 | Targo Bank |
15 | 25.05. 2016 | Götz, Leonid | MPU | 1.135,84 | Targo Bank |
Die so erlangten Gelder leiteten die Angeschuldigten, abzüglich ihrer Provision, an den anderweitig verfolgten Anton Smirnov weiter.
Ziel des Verteilungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten im Rahmen des Verteilungsverfahrens einen finanziellen Ersatz zu ermöglichen.
Geschädigte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten nach einer weiteren Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft, die nach Rechtskraft einer Verurteilung der Beschuldigten erfolgt, ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist formlos möglich und kostenfrei. Hilfreich wäre, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich Ihre Ansprüche glaubhaft darstellen. Dies ist nicht notwendig, wenn sich Ihre Ansprüche aus den Feststellungen im Strafurteil ergeben. Es erfolgt daher im Falle einer Verurteilung eine erneute Belehrung durch die Staatsanwaltschaft.
Machen Sie Ihre Ansprüche nicht geltend, verbleibt der Erlös für die sichergestellten Vermögenswerte im Eigentum des Staates.
Bitte teilen Sie daher der Staatsanwaltschaft Hof mit, ob und in welcher Höhe sie Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz des entzogenen Wertes des Erlangten voraussichtlich geltend gemacht werden (§ 111l Abs. 3 S. 1 StPO).
Vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen, dass eine zwangsweise Pfändung von sichergestellten Vermögenswerten nicht mehr zulässig (§ 111h Abs. 2 S. 1 StPO) und auch nicht notwendig ist, da der Einziehungsbetroffene nicht mehr darüber verfügen kann (§ 111h Abs. 1 S. 1 StPO).
Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie nach Rechtskraft einer Verurteilung in dieser Strafsache kann nur erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden.
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber der Ansprüche sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Da auch eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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