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GDV fordert mit Blick auf Standortfördergesetz mehr Tempo und weniger Bürokratie bei der Energiewende

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Mit dem neuen Standortfördergesetz (StoFöG) will die Bundesregierung privates Kapital für nachhaltiges Wachstum und Investitionen mobilisieren. Zur ersten Lesung des Gesetzes hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein umfassendes Positionspapier vorgelegt, das sich vor allem mit den Investitionshürden der Energiewende befasst.

Die Versicherer zählen mit 1,9 Billionen Euro Kapitalanlagen zu den größten Investoren in Deutschland. Dennoch fließt bislang nur rund ein Prozent – etwa 23 Milliarden Euro – in Erneuerbare Energien. Der Großteil wird aufgrund bürokratischer Auflagen in risikoarme Anlageformen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe investiert.

„Kapital fließt dorthin, wo es Chancen statt Hürden gibt. Deutschland sollte kein Standort sein, der lieber prüft als baut“, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ein zentraler Bremsfaktor seien langwierige Genehmigungsverfahren: Im Schnitt vergehen rund fünf Jahre bis zum Baustart eines Windparks. Unterschiedliche Auslegungen bei Umweltgutachten oder Lärmschutzvorgaben sorgten für Unsicherheit. „Langsame Verfahren und widersprüchliche Entscheidungen schrecken Investoren ab. Wer Jahre auf den Baustart wartet, investiert anderswo“, so Asmussen.

Der GDV fordert daher klare, einheitliche Standards und eine konsequente Digitalisierung der Prüfprozesse. Zudem sollten einzelne Prüfschritte gebündelt und für mehrere Projekte gemeinsam durchgeführt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden und Entscheidungen zu beschleunigen.

In seinem Positionspapier zur Finanzierung von Transformation und Wettbewerbsfähigkeit plädiert der Verband außerdem für eine Entbürokratisierung von Energiewende-Projekten. Besonders auf kommunaler Ebene blieben viele Investitionen aus, weil Projekte zu klein oder die Strukturen zu komplex seien. Der GDV schlägt vor, Vorhaben ab 50 Millionen Euro zu bündeln und damit attraktiver für institutionelle Anleger zu machen.

Zur Förderung von Innovationen empfiehlt der Verband, Investitionsrisiken gezielt abzusichern, insbesondere bei neuen Technologien wie Wasserstoff oder Speicherlösungen. Geeignete Instrumente seien etwa Abnahmegarantien, Preisuntergrenzen oder staatliche Ankerbeteiligungen, um zukunftsweisende Projekte frühzeitig am Kapitalmarkt zu finanzieren.

Zudem müsse das Zusammenspiel öffentlicher und privater Mittel verbessert werden. Von den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens sollen rund 100 Milliarden Euro in Klimaschutzmaßnahmen fließen – aus Sicht des GDV ist das nicht ausreichend. Entscheidend sei ein Umfeld, das privates Kapital aktiviert und Risiken reduziert.

„Ohne privates Kapital bleibt die Energiewende ein Wunschzettel“, warnt Asmussen. Der GDV fordert deshalb gezielte Förderinstrumente wie Garantien, Bürgschaften und Investitionszuschüsse, um die Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturen zu erleichtern und den Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähiger zu machen.

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von wpservice
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