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Insolvenzeröffnung Projektschmiede gemeinnützige GmbH, Dresden

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 79/18

533 / 564 IN 79/18

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektschmiede gemeinnützige GmbH, Bautzner Straße 22 HH, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 25666 
vertreten durch den Geschäftsführer Florin Schmidt
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Kaluza

 

– wurde am 11.04.2018 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Eigenverwaltung wurde angeordnet.

 

Sachwalter ist:

Rechtsanwalt Hermann Kulzer, Glashütter Straße 101 a, 01277 Dresden, Telefax: 0351 81102 44 Telefon geschäftlich: 0351 81102 33

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.05.2018 bei dem Sachwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 20.06.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 20.06.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

533 IN 79/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.04.2018

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