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„Lombard Classic 3“ insolvent

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Am 1. Juli 2017 wurde durch das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über die Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG („LC3“) eröffnet (Aktenzeichen: 13 IN 379/17). Die Anleger des Fonds des Pfandleihhauses Lombardium müssen sich vermutlich auf hohe Verluste bis hin zum Totalverlust einstellen, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Kreutzer.

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt den Anlegern die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Dazu wurde vom Amtsgericht Chemnitz eine Frist bis zum 9. September 2017 gesetzt. Aussagen über die Höhe der Insolvenzquote könnten derzeit noch nicht getroffen werden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Anleger ihren Schaden im Insolvenzverfahren auch nur annähernd kompensieren können, so die Kanzlei Kreutzer. Vielmehr müsse damit gerechnet werden, dass ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. In diesem Fall würden alle anderen Gläubiger zuerst bedient, sodass für die Anleger aus Sicht der Kanzlei nicht mehr viel übrigbleibe.

Auch wenn die Aussichten auf eine zufriedenstellende Insolvenzquote für die Anleger gering seien, sollten die Forderungen form- und fristgerecht angemeldet werden, so die Münchener Kanzlei. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden.

Die Anleger der „LC 3“ konnten sich als stille Gesellschafter an der Lombardium Hamburg beteiligen. Ihr Geld wurde in luxuriöse Pfandgüter investiert, die aber laut Gutachten eines unabhängigen Wirtschaftsinstituts deutlich weniger wert waren als angenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher wegen Betrugsverdachts.

Quelle: Pressemitteilung Kanzlei Kreutzer

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von factum
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