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Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

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Im Gerichtsverfahren um vier angeklagte Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim wegen Untreue in zwei Fällen hat der BGH Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren sowie einem vierten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Mit Beschluss vom 07.03.2018 hat der BGH zunächst die Revisionen der vier Angeklagten gegen das Urteil der Vorinstanz verworfen. Sie rügten, dass die Vorinstanz materielle und formelle Rechtsfehler zu ihrem Nachteil gemacht hatte. Mit dem Urteil in der Sache hat der BGH die diese vier Angeklagten betreffende Revision der Staatsanwaltschaft als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Die Angeklagten schädigten das Bankhaus um mehrere Millionen

Die vier Angeklagten gewährten 2008 ohne Abstimmung mit den Aufsichtsgremien der Bank der Arcandor AG einen ungesicherten Kredit in Höhe von 20 Mio. Euro. Darüber hinaus erwarben sie für das Bankhaus im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegebene Aktien an der Arcandor AG im Wert von lediglich 19,1 Mio. Euro für 59,8 Mio. Euro. Die Angeklagten waren sich darüber im Klaren, dass die Arcandor AG sich in der Krise befand und kein Sanierungskonzept vorlag. Zur Arcandor AG gehörten unter anderem Karstadt und Quelle. Außerdem schädigten die vier Angeklagten das Bankhaus durch ein Immobiliengeschäft um mindestens 23 Mio. Euro. Das Geschäft bestand aus dem Grundstückserwerb zum Zwecke der Neuerrichtung eines Bankgebäudes in der Frankfurter Innenstadt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

BGH, Urteil vom 14.03.2018, Az.: 2 StR 416/16BGH

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