7113 Js 24628/16
Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Lüneburg wegen Geldwäsche (Az. 13 Cs 125/17) gegen Tayo Odewunmi. Diese ist rechtskräftig seit dem 24.11.2017.
Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen